Antrag ausschließlich über offizielle CRIF-Kanäle stellen
CRIF-Selbstauskunft beantragen und gespeicherte Bonitätsdaten prüfen
Mit einer Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO erfahren Sie, welche personenbezogenen Daten CRIF über Sie verarbeitet. Das ist der richtige Ausgangspunkt, wenn Sie einen Eintrag vermuten, eine Ablehnung verstehen oder Daten berichtigen lassen möchten.

CRIF-Selbstauskunft
CRIF stellt Privatpersonen einen offiziellen Weg zur Selbstauskunft zur Verfügung. Für die sichere Identifikation werden regelmäßig eine Zustelladresse und ein amtlicher Lichtbildausweis beziehungsweise eine geeignete Ausweiskopie benötigt.
Die Auskunft sollte Informationen über gespeicherte Daten, Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfänger beziehungsweise Empfängerkategorien, Herkunft und Speicherdauer oder deren Kriterien enthalten. Prüfen Sie alle Angaben vollständig und nicht nur einen Score oder eine einzelne Zahl.
Entdecken Sie eine Unrichtigkeit, stellen Sie einen gesonderten Berichtigungsantrag mit Belegen. Ein Löschungsantrag ist nur dann sinnvoll, wenn ein konkreter Löschungsgrund vorliegt. Die Selbstauskunft selbst ändert keine Daten.
Für die Kreditvorbereitung kann die Auskunft helfen, Erledigungsnachweise und offene Fragen geordnet zusammenzustellen. Sie ersetzt weder die Haushaltsrechnung noch die Entscheidung der Bank.
CRIF-Selbstauskunft
Identitätsnachweis nur im erforderlichen Umfang übermitteln
Auskunft auf Namen, Beträge, Status und Quellen prüfen
Unrichtigkeiten schriftlich und belegt beanstanden
Auskunft und Antworten sicher aufbewahren
Für wen diese Finanzierung interessant sein kann
- Sie eine frühere Kreditablehnung nachvollziehen möchten
- Sie einen negativen CRIF-Eintrag vermuten
- Sie Ihre Daten vor einer Finanzierung kontrollieren wollen
- Sie eine Berichtigung oder Löschung sachlich vorbereiten möchten
Typische Unterlagen für die Prüfung
- Zustelladresse
- Amtlicher Lichtbildausweis beziehungsweise geeignete Kopie
- Gegebenenfalls frühere Anschriften zur eindeutigen Zuordnung
- Relevanter Schriftverkehr bei bereits bekanntem Sachverhalt
- Sichere Kontaktmöglichkeit für Rückfragen
Selbstauskunft ist nicht dasselbe wie eine Kreditzusage
Die Auskunft zeigt Datenverarbeitungen, entscheidet aber nicht über einen Kredit. Jede Bank führt zusätzlich eine eigene Leistbarkeits- und Risikoprüfung durch.
So prüfen Sie die Auskunft systematisch
Vergleichen Sie Personalien, frühere Anschriften, Forderungsinhaber, Beträge, Status, Datum und Herkunft mit Ihren Unterlagen. Markieren Sie jede Abweichung und ordnen Sie passende Belege zu.
- Identität und Anschriften
- Forderungsinhaber und Betrag
- Offen, erledigt oder bestritten
- Quelle und Zeitpunkt
Datensparsam und sicher übermitteln
Schwärzen Sie bei Ausweiskopien nur dann Angaben, wenn die offiziellen Vorgaben dies zulassen, und verwenden Sie ausschließlich die offiziellen Kontaktwege. Senden Sie keine sensiblen Unterlagen an unbekannte Vermittler oder Werbeanbieter.
Offizielle Stellen und weiterführende Informationen
So läuft eine Anfrage bei kredit4you.at ab
Anfrage starten
Sie wählen die passende Finanzierungsart und geben die wichtigsten Eckdaten an.
Situation einordnen
Einkommen, laufende Verpflichtungen, gewünschte Summe und Verwendungszweck werden gemeinsam betrachtet.
Unterlagen ergänzen
Nur die für Ihren Fall erforderlichen Nachweise werden gezielt angefordert.
Möglichkeiten prüfen
Passende Finanzierungswege werden verglichen. Eine Zusage kann ausschließlich das jeweilige Kreditinstitut erteilen.
Nächste Schritte abstimmen
Sie erhalten eine verständliche Rückmeldung und entscheiden in Ruhe über das weitere Vorgehen.
Häufige Fragen
Ist die CRIF-Selbstauskunft kostenlos?
Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist grundsätzlich kostenlos. Zusätzliche oder offensichtlich exzessive Anträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen anders behandelt werden.
Welche Unterlagen verlangt CRIF?
CRIF nennt eine Zustelladresse und einen Identitätsnachweis als notwendige Angaben für die sichere Zuordnung. Verwenden Sie die aktuellen offiziellen Vorgaben.
Wie lange dauert die Auskunft?
Datenschutzrechtliche Auskunftsanträge sind grundsätzlich innerhalb eines Monats zu beantworten. Eine gesetzlich zulässige Verlängerung muss begründet mitgeteilt werden.
Steht in der Selbstauskunft mein Kredit-Score?
Der konkrete Inhalt hängt von den verarbeiteten Daten ab. Prüfen Sie neben möglichen Bewertungen insbesondere Datenquellen, Forderungsstatus und Empfängerinformationen.
Löscht die Selbstauskunft automatisch negative Daten?
Nein. Sie informiert über die Verarbeitung. Berichtigung oder Löschung muss anschließend gezielt beantragt und geprüft werden.
Kann ich die Auskunft direkt bei einer Bank bestellen?
Die datenschutzrechtliche CRIF-Auskunft wird direkt beim verantwortlichen Anbieter beantragt. Banken können eigene Auskünfte und Entscheidungsgrundlagen verwenden.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Kreditprüfung. Konditionen, Machbarkeit und Kreditentscheidung hängen von den persönlichen Angaben, den Unterlagen und den Vorgaben des jeweiligen Kreditinstituts ab.